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Richter Harald Schütz
"In unserem Rechtsstaat
kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass
gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes
Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der
Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder
sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid
bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den
Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen
staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und
sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer
Rechtswirklichkeit haben."
Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem
Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem
49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite
466-468, 1997
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