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Vater- Mutter- Kind- Haus
- Wir bauen Brücken -
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Unser
Angebot
Wenn Frauen es zu
Hause nicht mehr aushalten, sie sich bedroht fühlen oder sie Gewalt vom
Partner oder bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft von ihrer
Partnerin erfahren, so können sie (örtlich in unterschiedlichen Maße und
Qualität) die Möglichkeit nutzen, für eine gewisse Zeit in einem
Frauenhaus unterzukommen. Dort werden sie sozialpädagogisch betreut, auf
Behördengängen begleitet, etc. In Berlin gab es nach den uns
vorliegenden Angaben im Jahr 2000 43 Zufluchtswohnungen mit 116 Plätzen
für Frauen und 159 Plätzen für Kinder. Außerdem 6 Frauenhäuser mit 310
Plätzen. Im Jahr 2002 förderte der Berliner Senat Frauenhäuser, 43
Zufluchtswohnungen, BIG und das Krisen- und Beratungszentrum für
vergewaltigte Frauen Lara mit ca. 6 Millionen Euro
Wenn Männer es zu
Hause nicht mehr aushalten, sie sich bedroht fühlen, sie andauernde oder
sich wiederholende physische oder psychische Gewalt von der Partnerin in
heterosexuellen oder dem Partner in homosexuellen Beziehungen erfahren,
müssen sie auf sich selbst gestellt nach einem Neuanfang suchen. Vielen
Männern gelingt es, die dafür notwendigen Schritte mehr oder weniger
allein auf sich gestellt zu tun. Andere Männer dagegen sind mit der
Situation völlig überfordert. Dies sind häufig Männer, die sich in
einer starken emotionalen Abhängigkeit von der Partnerin befinden und
denen eine Trennung und das Alleinsein große Angst macht.
Adäquate Beratungs-
und Unterstützungsangebote, die sich gezielt an Männer wenden, gibt es
kaum. Familienberatungsstellen sind überlaufen oder fühlen sich für die
Zielgruppe Männer nicht zuständig, eine sozialpädagogische Betreuung
wird von ihnen ohnehin nicht angeboten. Der Berliner Krisendienst bietet
Gesprächsmöglichkeiten an, aber keine Wohnmöglichkeit mit
sozialpädagogischer und psychologischer Unterstützung.
Wenn der Mann
gemeinsam mit seiner Frau Schuldner des Mietvertrages der gemeinsamen
Wohnung ist, muss er weiterhin die Kosten der Wohnung mittragen, in der
er auf Grund der unerträglichen Situation nicht mehr wohnen kann. Wenn
er beim Sozialamt vorspricht, um die Übernahme der Kosten einer
Sozialwohnung zu erreichen, wird ihn das Sozialamt abweisen, da er ja
eine Wohnung habe. Hat der Mann ausreichendes Einkommen, was meist
nicht der Fall ist, kann er sich natürlich eine Wohnung auf dem freien
Markt nehmen. Eine sozialpädagogische Betreuung in dieser schweren
Lebenslage hat er damit allerdings nicht, da eine solche in der Regel
für Männer in seinem Ort nicht angeboten wird. Hat der Mann wenig
Einkommen, bleibt ihm nur übrig bei Bekannten, Freunden oder Verwandten
unterzukommen, die ihn verständlicherweise in der Regel nur
vorübergehend aufnehmen können. Ist der Mann sozial isoliert, was oft
der Fall ist, hat er auch diese Möglichkeit nicht. Will er nicht in der
unerträglich gewordenen Beziehung verbleiben, dann bleibt ihm nur das
Obdachlosenheim, das den Ansprüchen, die an ein Männerhaus zu stellen
sind, in der Regel nicht gerecht wird oder die Aufnahme in der
Psychiatrie, in der er völlig deplaziert wäre. Bleibt der Mann aufgrund
fehlender Alternativen in der Beziehung, setzt sich die Gewalt fort oder
der sich bisher in der Opferrolle befindende Mann wird selber gegenüber
seiner Partnerin gewalttätig. Besonders bei aggressionsgehemmten
Männern, die sehr lange physische und psychische Tätlichkeiten ihrer
Partnerin widerspruchslos erduldet haben, besteht die reale Gefahr, dass
sich ihre angestaute Wut in einem plötzlichen gewalttätigen Akt gegen
die Partnerin entlädt. Dies dürfte z.B. in vielen Fällen zutreffen, über
die die Medien berichten, wo ein bisher eher unauffälliger und nicht
gewalttätig in Erscheinung getretener Mann eine schwere Gewalttat gegen
seine Partnerin verübt hat.
Aus diesen und
weiteren Gründen bedarf es geeigneter, sozialpädagogisch betreuter
Wohnformen für Männer in Krisensituationen.
Das Männerbüro Berlin
will daher ein solches Männerhaus eröffnen. Das Männerhaus soll eine
maximale Platzkapazität von 8 Plätzen haben, zwei der Plätze räumlich so
angelegt sein, das auch Vätern mit ihren Kinder in einer Krisensituation
Unterkunft und Betreuung erfahren können. unterkommen können. Im
Vergleich zu den 426 Plätzen in den Berliner Frauenhäusern, stehen die 8
Plätze im Verhältnis von 53:1. Auch gegenüber den 30 Plätzen des
Frauenhauses Neuruppin sind 8 Plätze für das einzige Berliner Männerhaus
ein mehr als bescheidener Rahmen.
Wenn man von der von
offizieller Seite mittlerweile eingeräumten Zahl von 5-10 Prozent
männlicher Opfer weiblicher Gewalt in häuslichen Beziehungen ausginge,
müssten in Berlin wenigstens 21 bis 42 Plätze in einem Männerhaus zur
Verfügung stehen.
Im Männerhaus hat
jeder Mann seinen individuellen Raum, also einen eigenen Wohnraum. Dies
ist unabdingbar, da er häufig aus einer Beziehung kommt, wo es keine
Möglichkeit des Rückzuges gab. Andere Bereiche, wie z.B. Wohnküche und
Gemeinschaftsraum können durch alle Männer genutzt werden.
Väter haben für ihre
Kinder ein eigenes Kinderzimmer zur Verfügung, das unmittelbar neben dem
Zimmer des Vaters liegt. Der Kontakt zwischen den Kindern und ihren
getrennt lebenden Müttern soll möglichst erhalten bleiben und gefördert
werden. Bei Erforderlichkeit muss dieser in Form eines Begleiteten
Umgangs stattfinden, damit auch in der hochkonflikthaften Phase keine
Eskalation und keine Entfremdung zwischen dem Kind und der außerhalb
lebenden Mutter eintritt. Der Begleitete Umgang wird in Absprache mit
dem zuständigen Jugendamt organisiert.
Frauen ist im
allgemeinen der Zugang zum Männerhaus nicht gestattet. Da die im
Männerhaus untergebrachten Männer über eine ungehinderte
Bewegungsfreiheit verfügen, können sie selbstverständlich außerhalb des
Männerhauses Kontakte aller Art eingehen, sich also auch, wenn sie es
wollen, mit ihren Partnerinnen treffen.
Über
die Aufnahme im Männerhaus entscheidet das Leitungsteam des Hauses.
Grundlage für eine Aufnahme ist ein freier Platz und die Klärung, ob der
betreffende Mann zur Zielgruppe des Männerhauses gehört und ob er
voraussichtlich in der Lage sein wird, für einen bestimmten Zeitraum in
dieser Wohnform leben zu können. Dabei gehen wir grundsätzlich davon
aus, dass die Schilderung des Mannes über erlebte Gewalttätigkeiten
seitens seiner Partnerin seinem subjektiven Erleben entspricht, was
nicht gleichbedeutend damit ist, dass wir davon ausgehen, dass er an dem
Konflikt unbeteiligt wäre. Auch das "Opfer" gestaltet die gewalttätige
Beziehung mit.
Männer die mit ihren
Kinder kommen, müssen nachweisen oder glaubhaft versichern, dass sie für
ihre Kinder die gemeinsame oder alleinige elterliche Sorge oder das
alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Ist dies nicht der Fall,
können die Kinder nur aufgenommen werden, wenn der Vater unverzüglich
einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht einreicht. Ist der
Vater dazu nicht bereit, besteht die Möglichkeit die Kinder in die Obhut
des Jugendamtes (Kinder- und Jugendnotdienst) zu geben oder die Kinder
kehren in die Obhut der Mutter zurück. Die beschriebene Verfahrensweise
ist notwendig, damit der Aufenthalt im Männerhaus nicht dazu missbraucht
werden kann, um der Mutter ungerechtfertiger Weise die Kinder zu
entziehen. Als Einrichtung sind wir gehalten dies so zu handhaben, um
uns nicht den berechtigten Vorwurf der Beihilfe zur Kindesentziehung
auszusetzen. Das Stellen einer Strafanzeige gegen die gewalttätige
Partnerin ist keine Vorbedingung für die Aufnahme im Männerhaus. Dies
sollte auch nicht unbedingtes Ziel sein, da unser Arbeitsansatz davon
ausgeht, das Gewalt in Partnerschaften häufig Ausdruck ungeklärter
Beziehungsprobleme sind und durch eine Strafanzeige ein möglicher
Klärungsprozess nicht unnötigerweise verbaut werden sollte.
Der Aufenthalt im
Männerhaus ist zeitlich befristet und soll genutzt werden, damit der
betreffende Mann sich eine neue Perspektive erarbeiten und diese
schrittweise umsetzen kann. Dabei unterstützen wir ihn.
Aufnahme im Männerhaus
finden vorrangig von Gewalt betroffene Männer. Sollten noch Plätze frei
sein, können auch Männer in anderen Krisensituationen Aufnahme finden.

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Seit dem Beginn der
Frauenbewegung am Ende der sechziger Jahre wurde
"häusliche Gewalt" dahingehend festgelegt, dass es
ausschließlich die Situationen waren, in denen
Männer ihre Frauen körperlich angriffen oder
bedrohten, teilweise auch die Kinder. Diese
Definition trieb solche Blüten, dass auf dem 14.
Deutschen Familiengerichtstag die amtierende
Bundesjustizministerin Zypries in dem Festvortrag
mitteilte, dass 99 % der häuslichen Gewalt – sie
verbesserte sich auf 99.99 % - von den Männern
ausginge und diese allein gegen die Frauen ausgeübt
werde. Als Gewalt wurde auf diesem
Familiengerichtstag auch angesehen, dass Väter ihre
Frauen bedrohten und darunter die Kinder zu leiden
hätten.
Sowohl deutsche wie vor
allem viele angelsächsische Studien haben jedoch
ergeben, dass die Verteilung körperlicher Gewalt im
Nahbereich, d.h. dort, wo Menschen dauerhaft
zusammenleben, etwa gleich häufig von Frauen und
Männern ausgeübt wird. So wurde in einer Broschüre
zum Leben älterer Menschen bereits 1992 vom
Niedersächsischen kriminologischen Institut
festgestellt, dass die Verteilung der körperlichen
Gewalt zwischen den Geschlechtern annähernd gleich
groß ist. |
In
einer jüngeren Forschung, die von Prof. Dr. Gerhard Amendt
vom Bremer Institut für Geschlechterforschung durchgeführt
wurde, zeigte sich, dass Gewalt in Trennungsphasen üblich
ist und die Mehrzahl der körperlichen Gewalttaten von Frauen
inszeniert wurden. Die Berliner Polizei veröffentlicht
Zahlen über Einsätze bei häuslicher Gewalt, bei der der
Anteil der schlagenden Frauen mit 28 % angegeben wird.
Allein aus diesen wenigen
Informationen ist abzuleiten, dass häusliche Gewalt, die
körperliche Angriffe im Erwachsenenbereich betrifft, kein
Delikt ist, dass einseitig von Männern gegen Frauen ausgeübt
wird, sondern dass vor allem auch Frauen gegen Männer zum
Teil nicht unerhebliche Gewalt dieser Art ausüben.
Gewalt gegen Kinder ist dagegen
ein typisch weibliches Delikt, wobei der Schwerpunkt der
Übergriffe durch Überforderung alleinerziehender Mütter
ausgelöst wird, was bis hin zu Todesfolgen durch
Gewalteinwirkung oder Vernachlässigung erfolgt. Die Zahlen
der getöteten Kinder beläuft sich auf etwa 100 Kinder
jährlich.
Hier soll aber nicht
aufgerechnet werden. Wenn jedoch der Begriff "häusliche
Gewalt" benannt wird und dabei der Begriff auch auf die
psychische Gewalt ausgedehnt wird, ist insbesondere in und
nach der Trennungsphase festzustellen, dass sie überwiegend
die Männer, vor allem die Väter trifft.
Zu nennen ist der Entzug der
Kinder, nicht gerechtfertigte Unterhaltszahlungen, falsche
Beschuldigungen wie der sexuelle Missbrauchsvorwurf, die
angebliche Bedrohung oder Gewaltanwendung, die Vorwürfe,
alkohol- oder drogenabhängig zu sein, die systematische
Zerstörung der Arbeitsfähigkeit, der Gesundheit und der
Psyche, ebenso wie die Vernichtung der Firmen.
Diese Gewaltformen sind nicht
aufgrund von Affekthandlungen entstanden, sondern oft eine
jahrelange Durchführung von Ketten psychischer
Druckausübung, die von behördlichen Institutionen
unterstützt werden, weil die Behauptung "Väter sind Täter" –
wie ein Buchtitel aus den siebziger Jahren verkündete – das
gesamte behördliche Handeln in diesem Bereich beherrscht und
die scheinbar neutralen Gesetze dazu deshalb geschaffen
wurden, um allein Frauen einen Schutz zu gewähren, der
bereits bei unbewiesenen Behauptungen greift und die Männer
aus ihren Wohnungen vertreiben lässt, ihnen die Kinder
entzieht und sie sogar der Freiheit beraubt.
Wenn ein solcher Vorwurf erhoben
wird, steht den Frauen sofort ein riesiges, engmaschiges
Netz zur Verfügung, mit denen die Männer, vor allem Väter,
aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden.

Diese Einseitigkeit ist nicht
hinzunehmen. Für Frauen gibt es seit Jahrzehnten
Frauenhäuser, die die Frauen allein bei der Behauptung
geschlagen worden zu sein, aufsuchen können und dort jede
Unterstützung und Beratung bis hin zur Kindesentziehung und
lebenslangem Unterhalt durch die Männer oder die
Allgemeinheit erhalten, während Männern eine solche
Fluchtmöglichkeit und Hilfeleistung nicht zur Verfügung
steht. Nur in ganz kleinem Rahmen gibt es bisher in Berlin
und in Oldenburg eine solche Möglichkeit für Männer und
Kinder, die jedoch keinerlei finanzielle Unterstützung
erhalten, so dass sie als Schutzhäuser auf Zeit anzusehen
sind.
Mit dem Gewaltschutzhaus
Neuhausen soll ein neuer Weg eingeschlagen werden. Gewalt
ist zu ächten, gleichgültig von wem sie ausgeübt wird.
Deshalb ist dieses Haus offen für Männer, Frauen und Kinder,
die von physischer und psychischer Gewalt betroffen oder
bedroht sind. Es soll denen, die Gewalt ausgesetzt sind, als
kurzzeitige Unterkunft dienen, in der sie ihre Probleme
abladen können und die Hilfe und Unterstützung erhalten, die
ihnen ein künftiges gewaltfreies Leben ermöglicht. Die
Mitarbeiter dieses Hauses werden dabei den Weg der
Vermittlung einschlagen, d.h. sich mit den Personen und
Institutionen zusammensetzen, mit denen die aufgenommenen
Personen die gewaltsamen Auseinandersetzungen haben oder
hatten, um für künftige Zeiten Lösungen zu erarbeiten, die
derartige Gewalt verhindert. Dazu wird die Zusammenarbeit
mit den Stellen gesucht, die als professionelle
Einrichtungen für die behördlichen Regelungen zuständig
sind.
Es ist zu hoffen, dass diese
Arbeit finanziell unterstützt wird, da aus eigenen Mitteln
dieser Aufwand nicht zu leisten ist. Dabei ist die
"Kind-Vater-Mutter-Begegnungsstätte Neuhausen" vor allem
auch auf Spenden aus der Bevölkerung und von Firmen
angewiesen. Nicht der Gegensatz und die Feindschaft wird in
diesem Haus gelebt, sondern es werden Möglichkeiten
geschaffen, ausgleichend zu wirken und eine gewaltfreie
Zukunft angestrebt.
Horst Schmeil, Diplom-Pädagoge |
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