|
Der Förderverein.
"In
unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern,
widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes
schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen,
der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell
missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und
sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt
herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides
erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht
in unserer Rechtswirklichkeit haben."
(Richter am OLG Harald Schütz)
Viele
tausende Väter und deren Kinder erleben jährlich dieses verordnete Leid.
Viele Väter können das verordnete Leiden nicht ertragen. Die
einen versuchen Ihr Familienschicksal mit Alkohol zu ertränken die
anderen mit Arbeit.
Viele Väter flüchten in Resignation und
so sehen die Kinder bald Ihre Väter nicht mehr.
Wenige
Väter haben die Kraft sich dem System zu widersetzen und für ein
gemeinsames Leben mit Ihren Kindern zu kämpfen.
Als im Mai
2005 von einem betroffenen Ahauser Vater eine Aufruf in der Lokalzeitung
veröffentlicht wurde meldeten sich etwa 15
Väter.
Lesen Sie hier.
Die meisten Vereinsgründer mussten erkennen das Ihnen das Recht zur
Sorge und zum Schutz Ihrer eigenen Kinder auf Dauer entzogen wird. Sie können nicht mehr mit Ihren eigenen
Kindern leben und Ihnen helfen das Leben zu erlernen.
Lesen Sie hier.
Nun wollen Sie
anderen Kindern und deren Vätern helfen, eine besser Chance für das
gemeinsame Leben zu bekommen. Am 2.11.2005 trafen sich
daher einige dieser Väter im Schlosshotel zu Ahaus
zur Gründung des Fördervereins KINDER UND VÄTER IN NOT.
Zweck des Fördervereins ist das Beschaffen von finanziellen Mitteln für
betroffene Väter. Ebenso
beschafft der Förderverein finanzielle Mittel zur Unterstützung von
anderen Hilfsorganisationen welche sich um Kinder und Väter in Not
kümmern.
Lesen Sie hier.
Insbesondere sollen mit den Fördermitteln Vätern geholfen werden welche
· versuchen, trotz Scheidung
eine vollwertigen Kontakt zu Ihren Kindern zu erhalten um
so Ihre Kinder vor Schaden zu bewahren.
· das
Aufenthaltbestimmungsrecht für Ihre Kinder erlangen möchten wenn Sie es
für notwendig erachten.
· Ihre
Kinder vor Heimeinweisung oder Zuweisung zu Pflegefamilien oder
Adoptivfamilien schützen wollen.
Solche
Hilfe ist dringend Notwendig, da aufgrund der politischen
Rahmenbedingungen von stattlicher Seite derzeit keine Hilfe für diese
Kinder und Väter zu erwarten
ist.
Der deutsche Staat hat bereits mehrfach vor dem
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
gegen klagende Väter verloren. Eine Änderung der Rechtspraxis ist in
Deutschland derzeit aber nicht in Sicht.
Lieber geht der deutsche Staat immer wieder das Risiko ein sich vom
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
verurteilen zu lassen als den Kindern und den Vätern zu helfen.
|